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Beitragsordnung
Beitragsordnung in der Fassung vom 26.07.2021
§1 – Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
§2 – Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.
(2) Die festgesetzten Beträge werden für das kommende Geschäftsjahr festgelegt.
§3 – Beiträge
Beitragsformen
Klasse | Mitgliedsform | Beitrag / Jahr |
---|---|---|
00 | ordentliches Mitglied | € 60,00 |
01 | ermäßigter Beitrag, Schüler, Auszubildende, Studenten | € 30,00 |
02 | Fördermitglied | ab € 120,00 |
03 | Firmenmitglied | € 120,00 |
04 | juristische Personen | € 120,00 |
05 | Ehrenmitglieder | € 0,00 |
§4 – Ermäßigungsnachweis
(1) Mitglieder der Klasse 01 müssen dem Vorstand einen schriftlichen Nachweis über ihren aktuellen Status vorlegen. Die Klasse 01 entfällt mit Ablauf des Quartals in dem der Anspruch darauf entfallen ist.
(2) Der Vorstand kann auf begründeten, schriftlichen Einzelantrag eines Mitgliedes (Klasse 00) den Jahresmitgliedsbeitrag auf 30,00 EUR reduzieren (Klasse 01). Die Reduzierung des Beitrages kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller hinreichend glaubhaft darlegt, dass der volle Jahresmitgliedsbeitrag eine für ihn unzumutbare finanzielle Belastung darstellt. Die Reduzierung des Beitrages kann jeweils nur für die Dauer eines Geschäftsjahres gewährt werden.
§5 – Nachträgliche Beitragserhebung
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsgenau erhoben.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird ab dem Quartal erhoben, in dem ein Mitglied in den Verein eintritt.
§6 – Wechselseitige kostenlose Mitgliedschaft
Der Vorstand kann eine wechselseitige kostenlose Mitgliedschaft mit anderen Vereinen im Interesse der Kooperation vereinbaren.
§7 – Änderung dieser Beitragsordnung
Die Änderung dieser Beitragsordnung erfolgt ausschließlich durch die Mitgliederversammlung.
§8 – Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.09.2021 beschlossen und tritt am 28.09.2021 in Kraft.